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Freitodbegleitung

Gemäss Beschluss des Zürcher Kantonsrates, können Bewohnende eines Alters- und Pflegezentrums, das von einer Gemeinde im Kanton Zürich betrieben wird oder von einer Gemeinde beauftragt ist, auf eigene Kosten in dessen Räumlichkeiten Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Diese Bestimmung ist am 1. Juli 2023 in Kraft getreten.